Recht & Compliance

BFSG-Informationen zur Barrierefreiheit von Dienstleistungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act für bestimmte Produkte und Verbraucherdienstleistungen um, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder erbracht werden.

Informationspflicht

Für erfasste Dienstleistungen verlangen § 14 BFSG und Anlage 3, Informationen zur Barrierefreiheit in barrierefreier Form öffentlich zugänglich zu machen. Sie sollen die Dienstleistung, ihre Erfüllung der Anforderungen und ihre Funktionsweise beschreiben und gegebenenfalls relevante Anforderungen und Standards nennen.

Das ist weder eine universelle Pflicht zu genau einem Seitentitel noch automatisch dieselbe Erklärung, die öffentliche Stellen nach anderem Recht veröffentlichen.

Was AllyProof prüft

Der Browser sucht sprachübergreifend nach einer erreichbaren, semantisch passenden Informationsseite und liest Kandidatenseiten. Eine fehlende auffindbare Seite begründet eine Prüfung; der Scanner kann aber BFSG-Anwendungsbereich, Ausnahme, unverhältnismäßige Belastung oder Wahrheitsgehalt sämtlicher Aussagen nicht abschließend bestimmen.

Offizielle Quellen

Die BFSG-Anwendbarkeit hängt von Anbieter, Dienstleistung, Zeitpunkt und gesetzlichen Ausnahmen ab. Ein Link-Check ist Evidenz zur öffentlichen Verfügbarkeit, keine Rechtsraumentscheidung.

Häufige Fragen

Ist eine Erklärung öffentlicher Stellen dasselbe wie eine BFSG-Information?
Nicht zwingend. Für öffentliche Stellen und viele private Verbraucherdienstleistungen gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Inhalt und Bezeichnung sollten zur tatsächlich erfassten Organisation und Dienstleistung passen.
Fällt jedes kleine Unternehmen unter das BFSG?
Nein. Das Gesetz enthält Anwendungsregeln und unter anderem eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Die tatsächlichen Voraussetzungen müssen geprüft werden.

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