Kalifornische Privacy-Choice-Links: Do Not Sell or Share und Limit Use
Kalifornien gibt Verbrauchern getrennte Wahlrechte zum Verkauf oder zur Weitergabe personenbezogener Informationen und zu bestimmten Nutzungen sensibler personenbezogener Informationen.
Zulässige Steuerungen
Die Regelungen beschreiben auffällige Links „Do Not Sell or Share My Personal Information“ und „Limit the Use of My Sensitive Personal Information“, einen zulässigen alternativen Privacy-Choice-Link sowie Fälle, in denen reibungslose Verarbeitung eines Opt-out-Signals die Linkpflicht beeinflusst. Auch die Datenschutzerklärung muss anwendbare Rechte und Ausübungswege erklären.
Diese Bedingungen sind wichtig: Das Fehlen einer exakten englischen Phrase beweist keinen Verstoß. Das Unternehmen kann die auslösende Praxis nicht betreiben, eine andere zulässige Oberfläche nutzen oder Signale regelkonform verarbeiten.
Was AllyProof prüft
Aus Kalifornien sucht AllyProof sprachübergreifend nach semantisch gleichwertigen Steuerungen, folgt Kandidaten und gleicht sie mit sichtbaren Angaben und GPC-Reaktion ab. Fehlende oder unklare Steuerungen werden regelmäßig als prüfbedürftig ausgewiesen.
Offizielle Quellen
Ob ein Link erforderlich ist, hängt von tatsächlichem Verkauf, Weitergabe und Umgang mit sensiblen Informationen ab. Diese Fakten müssen vor einer rechtlichen Schlussfolgerung bestätigt werden.
Häufige Fragen
- Muss jedes Unternehmen einen Do Not Sell or Share-Link zeigen?
- Nein. Die Pflicht hängt davon ab, ob ein erfasstes Unternehmen Informationen verkauft oder weitergibt und ob eine zulässige Alternative wie qualifizierte reibungslose Signalverarbeitung greift.
- Ist Limit the Use of My Sensitive Personal Information immer Pflicht?
- Nein. Das Recht greift bei Nutzung oder Offenlegung sensibler Informationen außerhalb der gesetzlich ohne Limit-Recht erlaubten Zwecke.
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