Erfolgskriterien

WCAG 1.2.1 Nur-Audio und Nur-Video (aufgezeichnet)

Erfolgskriterium 1.2.1 verlangt, dass aufgezeichnete reine Audio- und reine Videoinhalte eine Alternative haben, die gleichwertige Informationen präsentiert. Es ist ein Kriterium der Stufe A unter Richtlinie 1.2 (Zeitbasierte Medien).

Die zwei Fälle

Nur-Audio (ein Podcast, eine herunterladbare Audioaufnahme) benötigt ein Texttranskript – jemand, der gehörlos oder schwerhörig ist, hat sonst keine Möglichkeit, auf gesprochenen Inhalt ohne jede visuelle Komponente zuzugreifen.

Nur-Video (eine stumme Bildschirmaufnahme-Demo, ein Produktvideo ohne Erzählung oder Dialog) benötigt eine Textbeschreibung oder eine Tonspur, die beschreibt, was gezeigt wird – jemand, der blind ist, hat sonst keine Möglichkeit, rein visuellen Inhalt wahrzunehmen.

Warum dies von Untertiteln (1.2.2) getrennt ist

Dieses Kriterium deckt Inhalte ab, die nur Audio oder nur Video sind – ein vollständiges audiovisuelles Video mit sowohl Ton als auch Bild wird durch separate Kriterien abgedeckt (1.2.2 Untertitel, 1.2.3 Audiodeskription). 1.2.1 existiert speziell für den engeren, selteneren Fall, in dem von vornherein nur ein Kanal existiert.

Praktische Hinweise

Ein Transkript ist meist die einfachste Lösung für reine Audioinhalte – reiner Text unter dem Audio-Player erfüllt das Kriterium ohne zusätzlichen Produktionsaufwand. Für reine Videoinhalte funktionieren sowohl eine Textbeschreibung (ein Absatz, der zusammenfasst, was passiert) als auch eine erzählte Tonspur; welche davon sinnvoller ist, hängt meist davon ab, wie sinnvoll sich der Videoinhalt in Worte fassen lässt.

Häufige Fragen

Was ist WCAG 1.2.1?
Ein Kriterium der Stufe A für Medien mit nur Ton oder nur Bild: Reine Audioinhalte brauchen ein Transkript, reine Videoinhalte ein Transkript oder eine beschreibende Tonspur.
Braucht ein Podcast ein Transkript?
Ja – aufgezeichnete reine Audioinhalte benötigen zur Erfüllung von 1.2.1 ein Texttranskript.
Was gilt für ein stummes Hintergrundvideo?
Aufgezeichnete reine Videoinhalte brauchen entweder eine Textbeschreibung oder eine Tonspur, die dieselben Informationen vermittelt.

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