EU-OS-Plattform eingestellt: alten ODR-Link entfernen?
Viele Online-Shops verlinkten aufgrund von Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 auf die OS-Plattform der Europäischen Kommission. Diese Rechts- und Techniklage änderte sich 2025.
Verordnung (EU) 2024/3228 hob die ODR-Verordnung mit Wirkung zum 20. Juli 2025 auf. Seit 20. März 2025 wurden keine neuen Beschwerden mehr angenommen; die Plattform wurde eingestellt.
Was AllyProof prüft
Der Check sucht Hinweise oder Links auf die ehemalige Plattform. Ein Befund bedeutet, dass veralteter Text beobachtet wurde – nicht, dass jeder Absatz zur Streitbeilegung entfallen darf. Nationale Gesetze, Branchenregeln, Teilnahmevereinbarungen oder der ADR-Rahmen können andere Pflichten begründen.
Prüfen Sie Impressum, AGB, Footer, Rückgabe-Seiten und E-Mail-Vorlagen. Aktualisieren Sie gezielt den alten Plattform-Hinweis und klären Sie separat fortbestehende Informationspflichten.
Offizielle Quelle
Die Schließung der OS-Plattform beseitigt nicht automatisch jede Pflicht zur Information über alternative Streitbeilegung.
Häufige Fragen
- Wann wurde die EU-OS-Plattform geschlossen?
- Neue Beschwerden waren ab 20. März 2025 nicht mehr möglich; die Plattform wurde mit Wirksamwerden der Aufhebung am 20. Juli 2025 eingestellt.
- Kann jeder Hinweis auf Streitbeilegung gelöscht werden?
- Nicht automatisch. Der alte Plattform-Link ist zu prüfen, während nationale, sektorale oder vertragliche Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung weiterhin gelten können.
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