EU-Cookie-Einwilligung: vorherige Zustimmung, Ablehnung und Widerruf
Ein Cookie-Banner ist nur die sichtbare Steuerung. Entscheidend ist, ob eine Website Informationen auf dem Endgerät speichert oder ausliest und damit verbundene Verarbeitung beginnt, bevor eine wirksame Grundlage besteht.
Was die Regeln verlangen
In Deutschland verlangt § 25 TDDDG klare und umfassende Informationen sowie Einwilligung vor Speicherung oder Zugriff. Eng begrenzte Ausnahmen gelten für die Nachrichtenübertragung und für Vorgänge, die für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich sind. In anderen EU-/EWR-Staaten setzen nationale Gesetze den ePrivacy-Rahmen um; Wortlaut und Durchsetzung können daher abweichen.
Bei einwilligungsbasierter Verarbeitung verlangt Art. 7 Abs. 3 DSGVO, dass der Widerruf so einfach wie die Erteilung ist. Die Cookie-Banner-Taskforce des Europäischen Datenschutzausschusses hielt zudem eine Oberfläche mit Zustimmung, aber ohne Ablehnmöglichkeit in den geprüften Fällen überwiegend für unvereinbar mit wirksamer Einwilligung.
Was AllyProof prüft
- Cookies, lokalen Speicher und Requests vor jeder Auswahl,
- Sichtbarkeit und Gewichtung von Zustimmen und Ablehnen,
- ob Ablehnung neue optionale Tracking-Aktivität tatsächlich stoppt,
- ob Datenschutzeinstellungen später wieder geöffnet werden können und
- ob das Banner notwendige Rechtstext-Links verdeckt.
Ein Befund kann menschliche Prüfung erfordern. Cookie-Name und Ziel-Domain beweisen Zweck oder Erforderlichkeit nicht allein.
Offizielle Quellen
Dies sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Zweck, Erforderlichkeit, nationales Recht und der vollständige Einwilligungsablauf entscheiden über den Einzelfall.
Häufige Fragen
- Muss jedes Cookie auf eine Einwilligung warten?
- Nein. Für die Nachrichtenübertragung oder einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderliche Speicherung kann ausgenommen sein. Analyse, Werbung und ähnliche optionale Zwecke benötigen regelmäßig eine tragfähige Rechtsgrundlage und häufig vorherige Einwilligung.
- Verlangt das EU-Recht einen identischen Ablehnen-Button?
- Die EDPB-Taskforce bewertete in den untersuchten Fällen das Fehlen einer Ablehnmöglichkeit bei gleichzeitigem Zustimmen-Button als unvereinbar mit wirksamer Einwilligung. Details der nationalen Durchsetzung können variieren.
- Was prüft AllyProof?
- Erfasst werden Cookies, Browser-Speicher und Requests vor der Interaktion, die erste Banner-Ebene, die Wirkung einer Ablehnung und eine spätere Möglichkeit zur Änderung oder zum Widerruf.
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