Impressumspflicht für Websites in Deutschland
Die „Impressumspflicht“ fasst mehrere bedingte Informationspflichten zusammen. Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft, reglementierter Beruf und journalistischer Anbieter benötigen nicht dieselben Angaben.
Erreichbarkeit und Inhalt
§ 5 DDG verlangt von erfassten Anbietern, bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Dazu gehören grundsätzlich Name, Anschrift und ein Weg zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation. Je nach Anbieter kommen Rechtsform, Vertretungsberechtigter, Register und Nummer, Aufsicht, Berufsregeln, Umsatzsteuer-/Wirtschafts-ID oder Liquidationsstatus hinzu.
§ 18 MStV ergänzt Anbieterangaben und verlangt bei journalistisch-redaktionellen Angeboten eine verantwortliche Person mit Name und Anschrift. Diese Zusatzpflicht ist kontextabhängig; nicht jeder Unternehmensblog ist automatisch ein Presseangebot.
Was AllyProof prüft
AllyProof sucht semantisch nach einem Rechtstext-Link, liest die gefundene Seite und prüft sichtbare Felder. Mehrsprachige Links und Seiten sind zulässig. Außerdem kann ein Consent-Layer auffallen, der den Rechtstext-Link physisch verdeckt.
Automatisierung kennt nicht alle Register-, Berufs- und Unternehmensdaten. Diese müssen mit dem realen Rechtsträger abgeglichen werden.
Offizielle Quellen
Die richtigen Angaben hängen von Rechtsträger, Rechtsform, Registern, Beruf, Tätigkeit und redaktionellem Umfang ab. Gleichen Sie Scan-Befunde mit diesen Tatsachen ab.
Häufige Fragen
- Muss der Link wörtlich Impressum heißen?
- Das Gesetz verlangt Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit, schreibt aber nicht für jeden Fall ein einziges Linkwort vor. Eine klare, übliche Bezeichnung reduziert Unklarheit; AllyProof erkennt auch semantisch gleichwertige Bezeichnungen in anderen Sprachen.
- Braucht jede Website alle denkbaren Impressumsfelder?
- Nein. Register, Aufsicht, Berufsrecht, Umsatzsteuer-ID, Kapital- und Liquidationsangaben sind nur bei den jeweils passenden tatsächlichen Voraussetzungen erforderlich.
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